fcforum
Verein zur Förderung, Anwendung und Erforschung der gestützten Kommunikation fc
S t a t u t e n
Art.1 Name und Sitz
Unter dem Namen «fcforum» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ZGB mit Sitz in der Stadt Zürich. Er ist politisch und konfessionell neutral.
Art. 2 Ziel und Zweck
fcforum bezweckt, die Verbreitung, Anwendung und Erforschung der gestützten Kommunikation (Facilitated Communication fc) zu fördern und zu unterstützen. Der Vereinszweck wird insbesondere erfüllt durch die:
- Lancierung und Trägerschaft von Projekten und Initiativen
- Organisation und Durchführung von Anlässen
- Unterstützung von Projekten und Initiativen Dritter
- Zusammenarbeit mit anderen Organisationen im Bereich der unterstützten und gestützten Kommunikation
- Öffentlichkeitsarbeit
- Vernetzung von Personen und Organisationen aus den Bereichen Unterstützte Kommunikation (UK) und fc
- Pflege der Kontakte und Koordination des Informationsaustausches unter diesen
fcforum ist gemeinnützig. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
Art. 3 Mitgliedschaft
Mitglied von fcforum können natürliche und juristische Personen werden, namentlich
- alle an fc interessierten Einzelpersonen
- an fc interessierten Institutionen.
Über die Aufnahme von Mitgliedern beschliesst der Vorstand. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit auf Ende des Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Jahres-Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Ein Mitglied kann auf Antrag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung unter Angabe der Gründe ausgeschlossen werden.
Art. 4 Allgemeine Rechte und Pflichten
Die Mitglieder haben die Interessen des fcforum zu wahren und nach besten Kräften zu fördern. Insbesondere haben sie den jährlichen Mitgliederbeitrag zu entrichten.
Art. 5 Mittel
Die Einnahmequellen des Vereins sind:
- Jährliche Mitgliederbeiträge
- Spenden, Zuwendungen
- allfällige Gewinne von Veranstaltungen
Die Mitgliederbeiträge werden jedes Jahr durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Die volle Beitragspflicht beginnt im Jahr des Beitritts und endet mit Ablauf des Austrittsjahres.
Vorstandsmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Nach Prüfung der Verhältnisse kann der Vorstand wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder anderer wichtiger Gründe dem betroffenen Mitglied den Mitgliederbeitrag während der massgeblichen Periode reduzieren oder ganz erlassen.
Art. 6 Organisation
Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Kontrollstelle
Art. 7 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung tritt jährlich mindestens einmal zusammen. Die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung können der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks verlangen.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat schriftlich mindestens drei Wochen vor dem Termin unter Angabe der Traktanden zu erfolgen.
Einzelpersonen und Institutionen haben je 1 Stimme. Falls Mitglieder anwesend sind, welchen eine mündliche Äusserung nicht möglich ist, so wird auf jeden Fall schriftlich abgestimmt. Sofern diese Statuten nichts anderes vorsehen, entscheidet die absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Abläufe und Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Der Vorstand kann weitere Einzelheiten zur Durchführung der Mitgliederversammlung in einer Geschäftsordnung bestimmen.
Art. 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Der Mitgliederversammlung obliegen die folgenden Geschäfte:
- Sie entscheidet über die Tätigkeit des Vorstandes
- Sie wählt den Vorstand
- Sie nimmt Kenntnis von der Geschäftsführung sowie der Jahresrechnung und entlastet die Organe des Vereins (Décharge)
- Sie entscheidet über die vom Vorstand unterbreiteten Anträge.
- Sie legt die jährlichen Mitgliederbeiträge fest.
Sie entscheidet mit 2/3-Mehrheit über Ausschlüsse von Mitgliedern.
Art. 9 Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus mindestens drei und maximal sieben natürlichen Personen zusammen. Er wird aus dem Kreis der fc-forum-Mitglieder gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Zweimalige Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand konstituiert sich selbst. Es werden mindestens die Funktionen Präsidium, Vizepräsidium, Kasse und Sekretariat zugewiesen.
Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein gegen aussen. Alle Vorstandsmitglieder sind kollektiv zu zweien zeichnungsberechtigt. Weitere Einzelheiten kann der Vorstand in einem Vorstandsreglement festlegen.
Es können einzelne Funktionen an Externe delegiert werden. Die Verantwortlichkeiten bleiben jedoch beim Vorstand.
Art. 10 Kontrollstelle
Die Kontrollstelle besteht aus zwei Revisoren. Sie prüft die Jahresrechnung und führt jährlich eine Revision durch. Sie erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Zweimalige Wiederwahl ist möglich.
Art. 11 Haftung
Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die Haftung der Mitglieder ist beschränkt auf den jährlichen Mitgliederbeitrag.
Art. 12 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ausserordentlichen, zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Das Vereinsvermögen ist einem gemeinnützigen Zweck zu übergeben.
Art. 13 Schlussbestimmungen
Diese Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom 23.1.2012 beschlossen. Die Fassung vom 18.1.2008 wird damit aufgehoben.
Bern, 23. Januar 2012
Der Vereinspräsident: Dr. Ronald Roggen
Vorstandsmitglieder: Cordula Jerke / Claudia Lüthi



1 Antwort bis jetzt ↓
1 fcforum ändert die Statuten | f c f o r u m // Jan 24, 2012 at 23:08
[...] Januar 24th, 2012 · Kommentare Am 23. Januar 2012 haben die Mitglieder des fcforum an ihrer Generalversammlung in Bern die Statutenrevision gutgeheissen. Die neuen Statuten weisen einige neue Punkte auf. So wurde der Beschluss 2009, nur noch die Mitgliederkategorien “Einzelmitglieder” und “Institutionen” zu führen, nachvollzogen. Das fc-Zentrum in Zürich ist nicht mehr aufgeführt, Projekte und Aktivitäten gehören ins laufende Programm, nicht in die Statuten. Und der Vorstand kann einzelne Funktionen an Externe delegieren, wobei die Verantwortlichkeiten beim Vorstand bleiben. Dieser Punkt betraf aktuell das externe Sekretariat, das Felix Rothenbühler führt. Hier finden Sie die neuen Statuten. [...]
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