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Verein zur Förderung, Anwendung und Erforschung der gestützten Kommunikation (fc)

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1.1 Statuten

fcforum
Verein zur Förderung, Anwendung und Erforschung der gestützten Kommunikation (fc)

Statuten fcforum

Art. 1 Name und Sitz

Unter dem Namen «fcforum» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in der Stadt Zürich. Er ist politisch und konfessionell neutral.

Art. 2 Zweck und Ziel

fcforum bezweckt, die Verbreitung, Anwendung und Erforschung der gestützten Kommunikation (Facilitated Communication fc) zu fördern und zu unterstützen. Der Vereinszweck wird insbesondere erfüllt durch die:

  • Trägerschaft und den Betrieb des fc-Zentrums in Zürich
  • Lancierung und Trägerschaft von Projekten und Initiativen
  • Organisation und Durchführung von Anlässen
  • Unterstützung von Projekten und Initiativen Dritter
  • Zusammenarbeit mit anderen Organisationen im Bereich der unterstützten und gestützten Kommunikation
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Vernetzung von Personen und Organisationen aus den Bereichen Unterstützte Kommunikation (UK) und fc; Pflege der Kontakte und Koordination des Informationsaustausches unter diesen.

fcforum ist gemeinnützig. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

Art. 3 Mitgliedschaft

Mitglied von fcforum können natürliche und juristische Personen werden, namentlich

  • alle an fc interessierte Einzelpersonen und Paare;
  • an fc interessierte Institutionen.

Über die Aufnahme von Mitgliedern beschliesst der Vorstand. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit auf Ende des Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Jahres-Mitgliederbeitrag zu bezahlen.

Ein Mitglied kann auf Antrag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung unter Angabe der Gründe ausgeschlossen werden.

Art. 4 Allgemeine Rechte und Pflichten

Die Mitglieder haben die Interessen des fcforum zu wahren und nach besten Kräften zu fördern. Insbesondere haben sie den jährlichen Mitgliederbeitrag zu entrichten. Sie profitieren von vergünstigten Preisen, namentlich für Dienstleistungen des fc-Zentrums.

Art. 5 Mittel

Die Einnahmequellen des Vereins sind:

  • jährliche Mitgliederbeiträge
  • Spenden, Zuwendungen
  • allfällige Gewinne aus Veranstaltungen

Die Mitgliederbeiträge werden jedes Jahr , abgestuft für die vier Beitragskategorien fc-Nutzende, Einzelpersonen, Paare und Institutionen, durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Die volle Beitragspflicht beginnt im Jahr des Beitritts und endet mit Ablauf des Austrittjahres.

Nach Prüfung der Verhältnisse kann der Vorstand wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder anderer wichtiger Gründe dem betroffenen Mitglied den Mitgliederbeitrag während der massgeblichen Periode reduzieren oder ganz erlassen.

Art. 6 Organisation

Organe des Vereines sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand
  • die Kontrollstelle

Art. 7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung tritt jährlich mindestens einmal zusammen. Die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung können der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks verlangen.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat schriftlich mindestens drei Wochen vor dem Termin unter Angabe der Traktanden zu erfolgen.

Für die Mitgliederkategorien bestehen folgende Stimmrechte: fc-Nutzende und Einzelmitglieder besitzen jeweils eine Stimme, Paare und Institutionen jeweils zwei Stimmen. Falls Mitglieder anwesend sind, welchen eine mündliche Äusserung nicht möglich ist, so wird auf jeden Fall schriftlich abgestimmt. Sofern diese Statuten nichts anderes vorsehen, entscheidet das absolute Mehr der anwesenden Mitglieder.

Ablauf und Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Der Vorstand kann weitere Einzelheiten zur Durchführung der Mitgliederversammlung in einer Geschäftsordnung bestimmen.

Art. 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Der Mitgliederversammlung obliegen die folgenden Geschäfte:

  • Sie entscheidet über die Tätigkeit des Vorstandes.
  • Sie wählt den Vorstand.
  • Sie nimmt Kenntnis von der Geschäftsführung, der Jahresrechnung und entlastet die Organe des Vereins (Décharge).
  • Sie entscheidet über Statutenänderungen.
  • Sie entscheidet über die vom Vorstand unterbreiteten Anträge.
  • Sie legt die jährlichen Mitgliederbeiträge fest.
  • Sie entscheidet mit 2/3-Mehrheit über Ausschlüsse von Mitgliedern.

Art. 9 Vorstand

Der Vorstand setzt sich aus mindestens drei und maximal sieben natürlichen Personen zusammen. Er wird aus dem Kreis der fcforum-Mitgliedern gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Zweimalige Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand konstituiert sich selbst. Es werden mindestens die Funktionen Präsidium, Vizepräsidium, Kasse und Sekretariat zugewiesen.

Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein gegen aussen. Alle Vorstandsmitglieder sind kollektiv zu zweien zeichnungsberechtigt. Weitere Einzelheiten kann der Vorstand in einem Vorstandsreglement festlegen.

Art. 10 Kontrollstelle

Die Kontrollstelle besteht aus zwei Revisoren. Sie prüft die Jahresrechnung und führt jährlich eine Revision durch. Sie erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Zweimalige Wiederwahl ist möglich.

Art. 11 Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die Haftung der Mitglieder ist beschränkt auf den jährlichen Mitgliederbeitrag.

Art. 12 Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ausserordentlichen, zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Das Vereinsvermögen ist einem gemeinnützigen Zweck zu übergeben.

Art. 13 Schlussbestimmungen

Diese Statutenänderung wurde an der Mitgliederversammlung vom 18. Januar 2008 angenommen und tritt sofort in Kraft.

Zürich

Die Vereinspräsidentin Die Sekretärin:

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